CDU-Senioren-Union würdigte das in Kraft treten des Grundgesetzes vor 67 Jahren
Es war der Tag des Grundgesetzes, welches vor genau 67 Jahren in Kraft trat. Darum hielt Bernhard Ehlers einen Vortrag über die Geschichte und die heutige Bedeutung dieses Grundgesetzes.
Am Montag, 23. Mai 2016, trafen sich Mitglieder und Gäste der CDU-Senioren-Union zu ihrem monatlichen Treffen.
Es wurden die Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar, Artikel 2: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit, Artikel 16a: Asylrecht und Artikel 14: Eigentum verpflichtet, behandelt. Dazu noch der Artikel 137 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919, der unverändert in das neue Grundgesetz übernommen wurde: Es besteht keine Staatskirche.
Die geschichtliche Entwicklung Deutschlands wurde behandelt. Das Grundgesetz trat nach dem Zweiten Weltkrieg in den von den USA, Großbritannien und Frankreich besetzten Gebieten in Kraft. Das Gebiet der sowjetisch besetzten Zone, die spätere DDR, hatte ihre eigenen Regeln. Erst nach der Wiedervereinigung im Jahr 1990 wurde das Grundgesetz auch für jenen Teil verbindlich und darum gilt das Grundgesetz in ganz Deutschland. Der Name Grundgesetz wurde beibehalten. Es handelt sich um die Deutsche Verfassung.
Was in der Verfassung steht, ist eine Sache. Eine andere Sache ist die Frage, ob und wie die in ihr formulierten Werte auch verwirklicht werden. Darüber wacht das Bundesverfassungs-gericht, wenn es denn zur Entscheidung angerufen wird.
Bernhard Ehlers