Pressebericht der CDU-Senioren-Union

Die Vorsitzende der CDU-Senioren-Union, Monika Bötel, konnte auf dem Januartreffen den Steuerberater Hartwig Brodde begrüßen. Thema des Tages war das Steuerrecht für Rentner.
Herr Brodde referierte zu diesem Thema über das Alterseinkünftegesetz, welches die Besteuerung der Rentner von 2005 bis 2040 regelt. Im Jahre 2005 wurden die Renten zu 50 % versteuert. Diese Besteuerung steigt jedes Jahr um 2 % an bis zum Jahr 2020. Im Jahr 2020 steigt der Steuersatz jedes Jahr nur um 1 % weiter, bis im Jahre 2040 der volle Steuersatz von 100 % erreicht ist.
Wer mehr als 1.200,-- € Rente hat muss dafür Steuern bezahlen. Das Bürgerentlastungsgesetz soll dem Steuerpflichtigen Erleichterungen schaffen. So wird z. B. ein Werbefreibetrag in Höhe von 102,-- € automatisch abgezogen. Darunter fallen auch Bank-Kontogebühren die nicht extra erklärt werden müssen. Die Beiträge zur Krankenversicherung ohne Chefarzt und Rentenbeiträge sind absetzbar. Bei Handwerkerleistungen müssen die Lohnkosten angegeben werden. Der Arbeitslohn ist teilweise absetzbar. Das gilt nicht für Materialkosten. Die Rechnung muss per Banküberweisung gezahlt werden. Bar auf die Hand geht nicht.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man als Rentner auch eine Nichtveranlagungs-bescheinigung beantragen. Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und das nicht macht, kann vom Finanzamt für vier Jahre rückwirkend dazu erklärt werden. Die aufmerksamen Teilnehmer hatten viele Fragen, die von Herrn Brodde alle beantwortet wurden. Allerdings ist das Steuerrecht viel zu umfassend, um ohne Hilfe eines Steuerberaters auszukommen. Das war allen Teilnehmern klar geworden. Sie dankten Herrn Brodde mit herzlichem Applaus für seine Ausführungen.