Pressemitteilung der CDU Senioren Union

Die CDU Senioren-Union hatte sich den Rechtsanwalt und Notar Martin Roßa eingeladen. Man wollte sich über die „Vorsorgevollmacht“ und deren Voraussetzungen und Folgen informieren lassen. Auch der Zweck und Inhalt einer „Pateientenverfügung“ war von großem Interesse.
Martin Roßa bei seinem VortragMartin Roßa bei seinem Vortrag

Die Teilnehmer waren alle in dem Alter, in dem man sich schon so seine Gedanken über die Zukunft und das Ende der Zukunft macht. Manche haben erklärt, dass sie schon solche Vollmachten und Verfügungen hinterlegt haben. Andere waren geradezu erstaunt, welche Möglichkeiten und Gefahren damit verbunden sind. Es würde zu weit führen, näher auf die Rechtslage hier einzugehen. Das hat der Vortragende für die Teilnehmer hervorragend getan. Alle Fragen wurden umfassend beantwortet. Wer also Interesse an diesen Fragen hat, kann sich selbst über die Möglichkeiten informieren. Die Verbraucherzentralen, die Hospizbewegung, viele Betreiber von Altenheimen bieten Vordrucke für Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen an. Am sichersten ist aber eine umfängliche Beratung und eventuell auch die Beurkundung durch einen Notar. Die Teilnehmer dankten Herrn Roßa mit einem herzlichen Applaus für seine offenen Worte zu einem rechtlich schwierigen Thema, das dadurch transparenter wurde.